Andreas900
Sehr aktives Mitglied
Diese Macht hat der Chef, speziell in einer Behörde, auf keinen Fall. Das einzige was er im Rahmen des Stellenplans kann, ist befördern. Alles andere geht sofort zum Personalrat und zum Anwalt, und da gewinnt meistens des Arbeitnehmer.
Ihr tut jetzt beide so als gäbe es Null Abhängigkeiten und Null Interessenskonflikte zwischen Ämtern und vorgesetzten Behörden.Na wenn DAS so wäre, dann hätte das Compaktmagazin doch keinerlei Chance, denn die Gerichte bestehen doch auch aus Beamten: Das was du schreibst, müsste auf Richter ebenso zutreffen und dann wäre auch von Verfassungsgericht kein unabhängiges und faires Urteil zu erwarten und wir können das Compaktmagazin gleich beerdigen....denn die Gerichte werden es doch nie wagen, der Hand, die sie füttert zu widersprechen.
Also alles andere wäre jetzt doch unlogisch.
Warum haben wir denn eine Gewaltenteilung? Weil es innerhalb einer einzelnen Gewalt (und Verfassungsschutz und Innenministerium gehören beide der Exekutiven an) nicht garantiert werden kann, dass eine Machtkonzentration und ein Machtmissbrauch besteht.
Unsere Verfassung gibt ausdrücklich vor, dass Entscheidungen der Exekutiven vor Gericht angefochten werden können. Deswegen Violette ist es auch vollkommen egal, dass ein Gericht aus Beamten besteht. Entscheidend ist, dass das Gericht Teil einer anderen Macht (=Judikativen) ist. Das Gericht ist wirklich unabhängig vom Innenministerium.
Was eben der Verfassungsschutz als untergeordnete Behörde garnicht sein kann. Keine Behörde, die sich innerhalb der selben Staatsgewalt befindet ist unabhängig. Deswegen kann der Verfassungsschutz per Definition keine dritte neutrale Instanz sein. Diese Neutralität setzt zwingend voraus, dass man sich in einer anderen Gewalt des Staates befindet.
Nur die Gerichte haben die wirkliche und neutrale Hoheit darüber über das Verbot des Compact Magazins zu urteilen. Und egal wie lange wir hier darüber reden, wir werden ja am Ende sehen, wie die Gerichte urteilen. Warten wir es halt ab.....