Ihr tut jetzt beide so als gäbe es Null Abhängigkeiten und Null Interessenskonflikte zwischen Ämtern und vorgesetzten Behörden.
Nö keiner tut so. Die Frage ist nur, ob es tatsächlich so ist, dass das Innenministerium wie Du behauptest, gleich die Endergebnisse einer Untersuchung mitliefert: Das ist ja schon nochmal ne andere Nummer und da sind wir dann ganz schnell bei: Das RKI hat Corona auch nur erfunden, weil die Regierung das wollte und solchen Scherzen.
Diese Abhängigkeiten und Interessenskonflikte gibt es halt theoretisch ÜBERALL- zB auch in den Gerichten.
Unsere Verfassung gibt ausdrücklich vor, dass Entscheidungen der Exekutiven vor Gericht angefochten werden können. Deswegen Violette ist es auch vollkommen egal, dass ein Gericht aus Beamten besteht. Entscheidend ist, dass das Gericht Teil einer anderen Macht (=Judikativen) ist. Das Gericht ist wirklich unabhängig vom Innenministerium.
Wieso? Auch hier könnten diese Beamte doch genauso in einen Interessenskonflik kommen. Vielleicht will der entsprechende Richter ja noch mal irgendwann Justizminister werden oder sowas: Auch das gibt es ja alles.
Also WENN man schon unserem system quasi komplette Vetternwirtschaft zutraut, warum sollte dies dann vor den Gerichten halt machen?
Was eben der Verfassungsschutz als untergeordnete Behörde garnicht sein kann. Keine Behörde, die sich innerhalb der selben Staatsgewalt befindet ist unabhängig.
wie gesagt: Das ist doch auch erstmal garnicht schlimm, denn wir haben Gewaltenteilung und wir haben eben einen demokratischne Rechtsstaat. DH auch wenn eine Behörde nicht komplett unabhängig ist, bedeutet das eben NICHT, dass ihre Arbeit komplett dem Willen und der Manipulation eines Machthabers unterliegt, wie es in einer Diktatur der Fall wäre.
Abhängigkeiten bedeuten in einer Demokratie eben noch lange nicht Willkürlichkeit!
Die Arbeit vom Verfassungsschutz ist nicht komplett frei von möglichen Abhängigkeiten (wer ist das schon?) aber sie ist auch nicht ohne Kontrolle und sie ist vor allem nicht willkürlich oder wertlos.
natürlich ist ja auch der Verfassungsschutz nicht über alles erhaben (zeigt ja zB auch der NSU-Skandal, wo ja eben auch das Versagen des Verfassungsschutzes und weiterer Organe offenbar wurde), aber so weit zu gehen, dass man aus der Behördenstruktur grundsätzlich unterstellt, dass das alles nur politisch motiviert ist, würde ich nicht gehen.
Deswegen kann der Verfassungsschutz per Definition keine dritte neutrale Instanz sein.
ja, das muss er ja auch nicht oder?
Also DU forderst das, aber ich frage mich, wieso.
Wie schon gesagt: Dass der Verfassungsschutz durchaus auch skeptisch zu betrachten ist, wissen wir doch alle spätestens seit dem NSU.
Hier haben wir doch drei Ebenen:
Einmal den Verfassungsschutz, der das Compaktmagazin als verfassungsfeindlich einstuft
Einmal das Innenministerium, das das magazin verbietet
und die Gerichte, die prüfen, ob das Verbot sattelfest ist.
Drei unterschiedliche Verfahren.
weder behauptet der Verfassungsschutz, besser zu wissen, was aufgabe der Gerichte ist, noch wird ein Gerichtsurteil festlegen, dass die Arbeit des Verfassungsschutzes falsch war: es geht da lediglich um die Frage, ob unsere gesetze auf Grundlage der vom Ministerium vorgebrachten gründen, ein Verbot rechtfertigt. Und die Regelungen, die Pressefreiheit einzuschränken, sind sehr streng. auch wenn es sich um rechtsradikale Presseerzeugnisse handelt.