Also hier unter uns gibt es doch einige Beamten an Bord: Wie ist das denn bei euch?Diese Macht hat der Chef, speziell in einer Behörde, auf keinen Fall. Das einzige was er im Rahmen des Stellenplans kann, ist befördern. Alles andere geht sofort zum Personalrat und zum Anwalt, und da gewinnt meistens des Arbeitnehmer.
Und was meine Arbeit ambetrifft: Ich vollziehe ein Bundesgesetz, was ich darf und was nicht steht da drin. Da habe ich noch einen Kommentar dazu und Musterurteile und so ein Zeug. Wenn einer sagt das stimmt was nicht, markiere ich die Fundstelle und zeige das vor.
Was die Chefs machen können ist die Rahmenbedingungen zu verschlechtern, um somit Geld einzusparen. Dagegen kann ich nichts tun, aber das ist überwiegend auch zulässig.
Und so ist das in jeder Behörde, Das Bundesinnenministerium arbeitet nicht anders als das Landratsamt Hintertupfingen.
bekommt ihr von euren Behördenleitern die entsprechenden Endergebnisse eurer Arbeit bereits vorgegeben?
Will nicht behaupten, dass sowas NIE vorkommt, aber so zu tun, als wäre das quasi systemimmanent halte ich doch für arg übertrieben.
Na wenn DAS so wäre, dann hätte das Compaktmagazin doch keinerlei Chance, denn die Gerichte bestehen doch auch aus Beamten: Das was du schreibst, müsste auf Richter ebenso zutreffen und dann wäre auch von Verfassungsgericht kein unabhängiges und faires Urteil zu erwarten und wir können das Compaktmagazin gleich beerdigen....denn die Gerichte werden es doch nie wagen, der Hand, die sie füttert zu widersprechen.Das ist ungefähr so als ob du sagst, dass du unabhängig arbeitest, weil dein Chef dir nicht das Ergebnis vorschreibt. Aber er beaufsichtigt dich, kann dich entlassen, befördern, schreibt vor was du zu tun hast und du weißt natürlich was er gerne will und für welche Prüfergebnisse du gelobt und für welche du kritisiert wirst.
Also alles andere wäre jetzt doch unlogisch.