Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Kommentare zu beliebigen Meldungen

Violetta Valerie

Moderator
Teammitglied
Diese Macht hat der Chef, speziell in einer Behörde, auf keinen Fall. Das einzige was er im Rahmen des Stellenplans kann, ist befördern. Alles andere geht sofort zum Personalrat und zum Anwalt, und da gewinnt meistens des Arbeitnehmer.

Und was meine Arbeit ambetrifft: Ich vollziehe ein Bundesgesetz, was ich darf und was nicht steht da drin. Da habe ich noch einen Kommentar dazu und Musterurteile und so ein Zeug. Wenn einer sagt das stimmt was nicht, markiere ich die Fundstelle und zeige das vor.

Was die Chefs machen können ist die Rahmenbedingungen zu verschlechtern, um somit Geld einzusparen. Dagegen kann ich nichts tun, aber das ist überwiegend auch zulässig.

Und so ist das in jeder Behörde, Das Bundesinnenministerium arbeitet nicht anders als das Landratsamt Hintertupfingen.
Also hier unter uns gibt es doch einige Beamten an Bord: Wie ist das denn bei euch?
bekommt ihr von euren Behördenleitern die entsprechenden Endergebnisse eurer Arbeit bereits vorgegeben?
Will nicht behaupten, dass sowas NIE vorkommt, aber so zu tun, als wäre das quasi systemimmanent halte ich doch für arg übertrieben.
Das ist ungefähr so als ob du sagst, dass du unabhängig arbeitest, weil dein Chef dir nicht das Ergebnis vorschreibt. Aber er beaufsichtigt dich, kann dich entlassen, befördern, schreibt vor was du zu tun hast und du weißt natürlich was er gerne will und für welche Prüfergebnisse du gelobt und für welche du kritisiert wirst.
Na wenn DAS so wäre, dann hätte das Compaktmagazin doch keinerlei Chance, denn die Gerichte bestehen doch auch aus Beamten: Das was du schreibst, müsste auf Richter ebenso zutreffen und dann wäre auch von Verfassungsgericht kein unabhängiges und faires Urteil zu erwarten und wir können das Compaktmagazin gleich beerdigen....denn die Gerichte werden es doch nie wagen, der Hand, die sie füttert zu widersprechen.

Also alles andere wäre jetzt doch unlogisch.
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Wie ist das denn bei euch?
bekommt ihr von euren Behördenleitern die entsprechenden Endergebnisse eurer Arbeit bereits vorgegeben?
Die Ergebnisse werden über das Budget geregelt. Wenn das Gesetz sagt, daß es eine bedarfsgerechte Abdeckung der Sache X geben soll, ubd auch definiert wird, wie man den Bedarf feststellt, dann kommt der Chef und sagt, daß muss mit der Summe Y erreicht werden.

Sinnfälliges Beispiel ist die freie Arztwahl in Deutschland. Dieses Recht ergibt sich aus sgb 4 oder sgb 5. Da die Kassenärztlichen Vereinigungen aber vorgeben, wieviele Fachärzte je Einwohner es im Einzugsgebiet geben darf, fehlen immer Ärzte.

Die freie Arztwahl sieht dann so aus, daß ich überall hingehen kann, aber immer auf einer Warteliste lande.
 

Andreas900

Sehr aktives Mitglied
Diese Macht hat der Chef, speziell in einer Behörde, auf keinen Fall. Das einzige was er im Rahmen des Stellenplans kann, ist befördern. Alles andere geht sofort zum Personalrat und zum Anwalt, und da gewinnt meistens des Arbeitnehmer.
Na wenn DAS so wäre, dann hätte das Compaktmagazin doch keinerlei Chance, denn die Gerichte bestehen doch auch aus Beamten: Das was du schreibst, müsste auf Richter ebenso zutreffen und dann wäre auch von Verfassungsgericht kein unabhängiges und faires Urteil zu erwarten und wir können das Compaktmagazin gleich beerdigen....denn die Gerichte werden es doch nie wagen, der Hand, die sie füttert zu widersprechen.

Also alles andere wäre jetzt doch unlogisch.
Ihr tut jetzt beide so als gäbe es Null Abhängigkeiten und Null Interessenskonflikte zwischen Ämtern und vorgesetzten Behörden.
Warum haben wir denn eine Gewaltenteilung? Weil es innerhalb einer einzelnen Gewalt (und Verfassungsschutz und Innenministerium gehören beide der Exekutiven an) nicht garantiert werden kann, dass eine Machtkonzentration und ein Machtmissbrauch besteht.

Unsere Verfassung gibt ausdrücklich vor, dass Entscheidungen der Exekutiven vor Gericht angefochten werden können. Deswegen Violette ist es auch vollkommen egal, dass ein Gericht aus Beamten besteht. Entscheidend ist, dass das Gericht Teil einer anderen Macht (=Judikativen) ist. Das Gericht ist wirklich unabhängig vom Innenministerium.
Was eben der Verfassungsschutz als untergeordnete Behörde garnicht sein kann. Keine Behörde, die sich innerhalb der selben Staatsgewalt befindet ist unabhängig. Deswegen kann der Verfassungsschutz per Definition keine dritte neutrale Instanz sein. Diese Neutralität setzt zwingend voraus, dass man sich in einer anderen Gewalt des Staates befindet.

Nur die Gerichte haben die wirkliche und neutrale Hoheit darüber über das Verbot des Compact Magazins zu urteilen. Und egal wie lange wir hier darüber reden, wir werden ja am Ende sehen, wie die Gerichte urteilen. Warten wir es halt ab.....
 

Violetta Valerie

Moderator
Teammitglied
Ihr tut jetzt beide so als gäbe es Null Abhängigkeiten und Null Interessenskonflikte zwischen Ämtern und vorgesetzten Behörden.
Nö keiner tut so. Die Frage ist nur, ob es tatsächlich so ist, dass das Innenministerium wie Du behauptest, gleich die Endergebnisse einer Untersuchung mitliefert: Das ist ja schon nochmal ne andere Nummer und da sind wir dann ganz schnell bei: Das RKI hat Corona auch nur erfunden, weil die Regierung das wollte und solchen Scherzen.
Diese Abhängigkeiten und Interessenskonflikte gibt es halt theoretisch ÜBERALL- zB auch in den Gerichten.
Unsere Verfassung gibt ausdrücklich vor, dass Entscheidungen der Exekutiven vor Gericht angefochten werden können. Deswegen Violette ist es auch vollkommen egal, dass ein Gericht aus Beamten besteht. Entscheidend ist, dass das Gericht Teil einer anderen Macht (=Judikativen) ist. Das Gericht ist wirklich unabhängig vom Innenministerium.
Wieso? Auch hier könnten diese Beamte doch genauso in einen Interessenskonflik kommen. Vielleicht will der entsprechende Richter ja noch mal irgendwann Justizminister werden oder sowas: Auch das gibt es ja alles.
Also WENN man schon unserem system quasi komplette Vetternwirtschaft zutraut, warum sollte dies dann vor den Gerichten halt machen?
Was eben der Verfassungsschutz als untergeordnete Behörde garnicht sein kann. Keine Behörde, die sich innerhalb der selben Staatsgewalt befindet ist unabhängig.
wie gesagt: Das ist doch auch erstmal garnicht schlimm, denn wir haben Gewaltenteilung und wir haben eben einen demokratischne Rechtsstaat. DH auch wenn eine Behörde nicht komplett unabhängig ist, bedeutet das eben NICHT, dass ihre Arbeit komplett dem Willen und der Manipulation eines Machthabers unterliegt, wie es in einer Diktatur der Fall wäre.
Abhängigkeiten bedeuten in einer Demokratie eben noch lange nicht Willkürlichkeit!
Die Arbeit vom Verfassungsschutz ist nicht komplett frei von möglichen Abhängigkeiten (wer ist das schon?) aber sie ist auch nicht ohne Kontrolle und sie ist vor allem nicht willkürlich oder wertlos.

natürlich ist ja auch der Verfassungsschutz nicht über alles erhaben (zeigt ja zB auch der NSU-Skandal, wo ja eben auch das Versagen des Verfassungsschutzes und weiterer Organe offenbar wurde), aber so weit zu gehen, dass man aus der Behördenstruktur grundsätzlich unterstellt, dass das alles nur politisch motiviert ist, würde ich nicht gehen.
Deswegen kann der Verfassungsschutz per Definition keine dritte neutrale Instanz sein.
ja, das muss er ja auch nicht oder?
Also DU forderst das, aber ich frage mich, wieso.

Wie schon gesagt: Dass der Verfassungsschutz durchaus auch skeptisch zu betrachten ist, wissen wir doch alle spätestens seit dem NSU.
Hier haben wir doch drei Ebenen:
Einmal den Verfassungsschutz, der das Compaktmagazin als verfassungsfeindlich einstuft
Einmal das Innenministerium, das das magazin verbietet
und die Gerichte, die prüfen, ob das Verbot sattelfest ist.
Drei unterschiedliche Verfahren.
weder behauptet der Verfassungsschutz, besser zu wissen, was aufgabe der Gerichte ist, noch wird ein Gerichtsurteil festlegen, dass die Arbeit des Verfassungsschutzes falsch war: es geht da lediglich um die Frage, ob unsere gesetze auf Grundlage der vom Ministerium vorgebrachten gründen, ein Verbot rechtfertigt. Und die Regelungen, die Pressefreiheit einzuschränken, sind sehr streng. auch wenn es sich um rechtsradikale Presseerzeugnisse handelt.
 

Andreas900

Sehr aktives Mitglied
Diese Abhängigkeiten und Interessenskonflikte gibt es halt theoretisch ÜBERALL- zB auch in den Gerichten.
Danke, stimmt! Aber spiele durch die Verallgemeinerung das ganze nicht herunter. Es gibt Bereiche in denen Abhängigkeiten und Interessenskonflikte systemisch größer sind und genau darum geht es.

Deswegen....
Wieso? Auch hier könnten diese Beamte doch genauso in einen Interessenskonflik kommen. Vielleicht will der entsprechende Richter ja noch mal irgendwann Justizminister werden oder sowas: Auch das gibt es ja alles.
Also WENN man schon unserem system quasi komplette Vetternwirtschaft zutraut, warum sollte dies dann vor den Gerichten halt machen?
.... setze ich den Verfassungsschutz eben nicht mit Gerichten gleich.
Es geht darum, ob eine von System klar definierte dritte neutrale Partei (Gericht) über etwas urteilt oder eine untergeordnete, abhängige Instanz (Verfassungsschutz).

Ich misstraue nicht dem System und unterstelle auch keine Vetternwirtschaft (bitte lege mir sowas nicht in den Mund).
Ich misstraue Frau Faeser. Mein persönlicher Eindruck(!) ist, dass die SPD Innenministerin Frau Faeser eine Machtpolitikerin ist, die ihre Position ausnutzt und den Rechtsstaat beugt und das dies in der SPD inzwischen System hat.

Und die Regelungen, die Pressefreiheit einzuschränken, sind sehr streng. auch wenn es sich um rechtsradikale Presseerzeugnisse handelt.
Das erzähle mal Frau Faeser ;)
Die lässt keine Gelegenheit aus, die Behauptung des Verfassungsschutzes zu wiederholen, dass das Magazin rechtsradikal sei. Das hat zwar nichts mit dem Verbot zu tun, ist aber wunderbar um Stimmung gegen das Magazin zu machen und jeden Kritiker einzuschüchtern, weil man ja kein "rechtsradikales Magazin" verteidigen darf.

Eine wundervolle Taktik. Durch konstantes Brandmarken Stimmung für oder gegen was erzeugen.
Jaja, die meisten Kriege werden auch nach ihrem Ort benannt: Irankrieg, Koreakrieg, Weltkrieg, aber wenn man Unterstützung in der Bevölkerung will, dann nennt man es "russischen Angriffskrieg" statt "Ukraine Krieg".

Frau Faeser und die SPD wissen genau wie sie Worte einsetzen um extrem manipulativ ihr Ziel zu erreichen. Nicht "das Compact Magazin wurde verboten", nein, "das rechtsradikale Compact Magazin" wurde verboten. Das muss immer brav dazu gesagt werden!

Umgekehrt bei Straftaten soll die Nationalität der Täter nicht genannt werden, weil da wäre ein solchen Brandmarken ja für die Regierung und ihre Migrationspolitik negativ.

Merke: Was dir in deinem politischen Narrativ hilft, muss ständig betont werden. Was schadet, muss ständig verschwiegen werden!

MEINUNG:
Ich finde Frau Faeser ist die mieseste Innenministerin aller Zeiten und die SPD ist aktuell die mieseste Kanzlerpartei aller Zeiten.
 

H3rzwetter

Aktives Mitglied
Warum interessiert euch das eigentlich so stark?
Es ist doch egal wo jemand herkommt der kriminell ist. Fakt ist, und das bestätigt euch mittlerweile ja auch die Politik, das unsere naive und fehleingeschätzte Haltung zur Migration die einheimische Bevölkerung gefährdet.
Was nützt es euch zu wissen, welche Nationalität es genau betrifft, wenn selbst gegen diejenigen die klar überpräsent bei Straftaten sind, zu wenig abgeschoben werden und stattdessen aus diesen Ländern nach wie vor Menschen in unser friedfertiges Land strömen?

Oder möchtet ihr eine Petition starten, dass Menschen aus ganz bestimmten Ländern Nordafrikas nicht mehr hier aufgenommen werden dürfen? Das wäre nämlich eine Maßnahme.
Kann mir aber kaum vorstellen das es euch darum geht.
Man kann es sich gerne so drehen, daß es ins eigene Weltbild passt.
Aber dann wieder wundern, daß man als rassistisch bezeichnet wird.
Das euch ist mal wieder bezeichnend
 

Andreas900

Sehr aktives Mitglied
Nein. Die Ziele der Letzten Generation sind nicht verfassungsfeindlich. Klimaschutz ist sogar ausdrücklich in das Grundgssetz aufgenommen worden.

Und sie wollen auch nicht den Staat delegitmieren. Sie wollen ihn zum Handeln zwingen, aber nicht unstürzen und durch eine andere Ordnung ersetzen. Sie sind der Meinung, daß der Staat sich an deiner eigenen Ziele halten sollte.
Darüber kann man durchaus diskutieren.

Du sagst, die letzte Generation will nur, dass der Staat sich an die eigenen Ziele halten soll und Klimaschutz in der Verfassung steht.
Nur stehen halt viele Werte in der Verfassung und Klimaschutz steht in Konkurrenz zu vielen anderen Werten. Sprich es ist eben nicht so, dass der Staat Klimaschutz um jeden Preis machen muss.

Indem die letzte Generation diese ganzen Werte nicht berücksichtigt und so tut als gäbe es nur ein einziges staatliches Ziel (Klimaschutz) agiert sie nicht sehr verfassungskonform. "Alles für XY" war immer schon eine Losung von verfassungsfeindlichen Extremisten. So wie die Sturmarmee im Dritten Reich "Alles für Deutschland" brüllte. Wer nur noch ein einzelnes Ziel kennt, ist im Grund nie verfassungskonform.

Und fühlt man den Aktivisten auf den Zahn, entpuppt sich auch ganz schnell ihr Geringschätzung von demokratischen Werten.

2020 forderten führende Köpfe der Szene (Greta Thunberg und Luisa Neubauer) "die Abkehr vom bisherigen System demokratisch verfasster Marktwirtschaften in Europa". Wörtlich heißt es, "Verträge seien zu zerreißen und existierende Vereinbarungen aufzugeben, und zwar in unvorstellbarem Ausmaß".
Nur was heißt das "Zerreißen der Verträge" wenn nicht die Aufgabe des Rechtsstaates? Und auch die soziale Marktwirtschaft steht in unserer Verfassung! Diese anzugreifen ist also auch verfassungsfeindlich.
Wie laut müssen diese Stimmen der letzten Generation noch werden damit man eine Verfassungsfeindlichkeit erkennt?

Gut, um Greta Thunberg ist es klimatechnisch eh still geworden. Sie tut sich derzeit als Antisemitin hervor. War da nicht was? Ist Antisemitismus nicht auch verfassungsfeindlich.....?

Es passt aber eben alles ins Bild. Diesen Menschen bedeutet unsere Verfassung nichts. Es geht ihnen um ihre Ideologien. Und wenn die Verfassung da im Weg steht, muss sie halt weg....
 

Bandit

Urgestein
Zusatz Bemerkungen zu den GF-Regeln erstellt und abgestimmt am 21.08.2024

Aus aktuellem Anlass eine Erweiterung beziehungsweise Verdeutlichung der schon bestehenden Regeln im Gesellschaftsforum:

Wir vom Moderationsteam sehen im GF immer wieder auftretende Probleme durch zum Teil ungute Argumentationen.
Unsere Moderationsaufgabe wird dadurch erschwert, dass manche Beiträge nicht nach den bestehenden Regeln sauber moderiert werden können um einen sachliche Diskussion richtig moderieren zu können und es nicht in persönliche gegenseitige Vorwürfe abgleitet.


Auch deshalb dauern zum Teil Freigaben etwas länger da wir unter uns klären müssen wie wir mit solchen Beiträgen umgehen.

Dies hoffen wir unter anderem durch folgende Hinweise zu verbessern!

Um einen angemessenen Diskussionsstil zu gewährleisten, appelliert die Moderation an alle Teilnehmenden, sich an die Regeln zu halten und folgende Punkte zu berücksichtigen:

  1. Pflegt bitte einen freundlichen Umgangston, dieser kann auch in einer gut geführten Diskussion durchgezogen werden.
  2. Werdet nicht persönlich, bleibt bei Sachargumenten!
  3. Quellen sind zu liefern wenn man etwas behauptet und es nicht deutlich als eigene Meinung gekennzeichnet ist und das weder zum Allgemeinwissen gezählt werden kann, noch für jeden User leicht selber überprüft werden kann (zB Themen der aktuellen Tagespresse).
  4. Die gelieferten Quellen müssen dann auch zu den angesprochenen Punkten passen!
  5. Eine Quelle zu fordern ist grundsätzlich okay, aber bitte dann in einem freundlichen Ton!
  6. Quellen zu fordern wenn man selbst eine Aussage macht und diese nicht mit einer Quelle hinterlegt, ist wie ein Ping Pong Spiel, das muss nicht sein und schädigt nur die Diskussion. Quellen sollen die Diskussion voranbringen und sind NICHT als Beschäftigungstherapie gedacht.
  7. Subtile Unterstellungen, Totschlagargumentation und andere eskalierenden Diskussionsmittel sind zu unterlassen.

Unsere Moderationsrichtlinie:
Wir behalten uns vor Beiträge zu bearbeiten
und die nicht bearbeitbaren Beiträge komplett zu löschen!
Im Zweifel wird ein Beitrag nicht freigegeben.

Nicht befolgen von Moderationshinweisen führen zu Konsequenzen, um das zu verhindern appellieren wir an jeden einzelnen von den Diskussionsteilnehmern sich an die obengenannten Punkte zu halten und seinen eigenen Diskussionsstil zu reflektieren!

Wir freuen uns auf gute Diskussionen, ohne diese ganzen Missstimmungen!

MfG
das Moderationsteam
 
Zuletzt bearbeitet:

Anzeige (6)

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben