Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Organspende

Sommerfrische

Aktives Mitglied
Es kommen evtl. neue Regeln für die Organspende


"Aus medizinischer Sicht gibt es keinen Goldstandard bei der Erklärung des Todes", sagte Andrew Ullmann, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion und Universitätsprofessor in Würzburg der Welt. Der Tod nach einem anhaltenden Kreislaufstillstand sei mit dem Hirntod gleichzusetzen. "Ein wesentlicher Unterschied ist allerdings, dass der Herztod einfacher, aber dennoch sicher festzustellen ist." Der Aufwand zur Feststellung des Hirntods sei immens hoch und schränke so die Zahl der potenziellen Spender von vornherein ein.
 
Hallo Sommerfrische,

schau mal hier: Organspende. Hier findest du was du suchst.

Daoga

Urgestein
Der Tod nach Kreislaufstillstand ist aber nicht so sicher. Es gibt immer wieder Fälle von Kindern die in Eis einbrechen oder einfach ins Wasser fallen, erst nach einiger Zeit gefunden werden - mit Kreislaufstillstand, weil bei kleinen Kindern da eine Art Schockreaktion schlagartig alles abschaltet - und die trotzdem in seltenen Fällen wiederbelebt werden können, bis zu einer Stunde angeblich, ohne daß späte Schäden zurückbleiben, wegen der gleichzeitigen Unterkühlung die das Hirn schützt.
Wenn diese neue Regelung angewandt würde, würde man sich in solchen Fällen wegen einer Wiederbelebung gar keine Mühe mehr machen, Kinderorgane sind immer gesucht.
Einen einfachen Herzstillstand hat man schon bei Leuten, die gerade am Herzen operiert werden und deswegen an einer Herz-Lungen-Maschine hängen, die den Kreislauf aufrecht erhält. Tot sind die deswegen noch lange nicht.
Da versucht man es sich zu einfach zu machen, aus Gier nach Spenderorganen.
Solches kaltherziges Aasgeiergehabe lehne ich aus Prinzip ab.
 

Geißblatt67

Sehr aktives Mitglied
Der Tod nach Kreislaufstillstand ist aber nicht so sicher. Es gibt immer wieder Fälle von Kindern die in Eis einbrechen oder einfach ins Wasser fallen, erst nach einiger Zeit gefunden werden - mit Kreislaufstillstand, weil bei kleinen Kindern da eine Art Schockreaktion schlagartig alles abschaltet - und die trotzdem in seltenen Fällen wiederbelebt werden können, bis zu einer Stunde angeblich, ohne daß späte Schäden zurückbleiben, wegen der gleichzeitigen Unterkühlung die das Hirn schützt.
Wenn diese neue Regelung angewandt würde, würde man sich in solchen Fällen wegen einer Wiederbelebung gar keine Mühe mehr machen, Kinderorgane sind immer gesucht.
Einen einfachen Herzstillstand hat man schon bei Leuten, die gerade am Herzen operiert werden und deswegen an einer Herz-Lungen-Maschine hängen, die den Kreislauf aufrecht erhält. Tot sind die deswegen noch lange nicht.
Da versucht man es sich zu einfach zu machen, aus Gier nach Spenderorganen.
Solches kaltherziges Aasgeiergehabe lehne ich aus Prinzip ab.
Du glaubst doch wohl nicht, dass die Notfallsanitäter, die das Kind aus dem kalten Wasser ziehen, dieses sofort weiter zu Organentnahme mitnehmen?

Das halte ich für sehr stark übertrieben.
 

Violetta Valerie

Moderator
Teammitglied
Also anstatt jetzt an den definitionen für die Entnahme rumzubasteln, wäre es doch wesentlich sinnvoller und auch weniger riskant, einfach mal die Widerspruchslösung einzuführen.
Solche vorstöße nähren nur die Ängste der Leute...
 

Niceguy

Aktives Mitglied
Lasse reden...

Ich habe mir schon vor einiger Zeit einen Spendeausweis besorgt und definitiv angekreuzt, dass ich nix spende. Das habe ich auch vor der letzten OP in der Uniklinik so aufnehmen lassen. Was jetzt politisch verzapft wird, das wird wohl noch jede Menge Spendebereite mehr in die Flucht treiben. Bin kein Ersatzteillager. Punkt.
 

Sommerfrische

Aktives Mitglied
Also anstatt jetzt an den definitionen für die Entnahme rumzubasteln, wäre es doch wesentlich sinnvoller und auch weniger riskant, einfach mal die Widerspruchslösung einzuführen.
Solche vorstöße nähren nur die Ängste der Leute...
Wie jetzt?

Erst die Widerspruchslösung und dann erst aufklären, dass alles ganz anders kommen kann/könnte?
Ist das wirklich die richtige Vorgehensweise?

Was hat denn die Widerspruchslösung mit der evtl. Änderung zu tun?
 

Ausnahmsweise

Aktives Mitglied
Nach der aktuell verwendeten Methode gib es einfach zu wenig Spenderorgane.


So betrachtet sinnvoll, das auf Herz-Kreislauf-Stillstand auszuweiten, ein weng Zeit vergehen zu lassen, und dann die Widerspruchslösung einführen.

Fehldiagnostik gibt es auch beim Hirntod, das wird sich in keinem Fall völlig vermeiden lassen.


 

Violetta Valerie

Moderator
Teammitglied
Wie jetzt?

Erst die Widerspruchslösung und dann erst aufklären, dass alles ganz anders kommen kann/könnte?
Ist das wirklich die richtige Vorgehensweise?

Was hat denn die Widerspruchslösung mit der evtl. Änderung zu tun?
Die Widerspruchlösung STATT dieser Änderung: Das wäre der beste Weg. Wer widerspricht der wäre sowohl nach aktueller Lösung als auch nach dem was die FDP da vorschlägt raus aus dem Pool der potentiellen Spender. Die betrifft es nicht. Aber wenn es darum geht, MEHR Spender zu finden, ist die Widerspruchslösung der bessere Weg als das was die FDP da vorschlägt. Das verunsichert nur.
 

Sommerfrische

Aktives Mitglied
Die Widerspruchlösung STATT dieser Änderung: Das wäre der beste Weg. Wer widerspricht der wäre sowohl nach aktueller Lösung als auch nach dem was die FDP da vorschlägt raus aus dem Pool der potentiellen Spender. Die betrifft es nicht. Aber wenn es darum geht, MEHR Spender zu finden, ist die Widerspruchslösung der bessere Weg als das was die FDP da vorschlägt. Das verunsichert nur.
Das eine hat mit dem anderen mMn nichts zu tun.
Diese Auswahl steht doch gar nicht zur Debatte.

Wie man hier nachlesen kann, gibt es viele Menschen die nicht spenden wollen und dem auch widersprechen.

Und dann ist da noch die Frage: Hält man sich an die Widerspruchslösung?
Da gab es auch schon "Fälle" wo man es nicht getan hat....
 

Anzeige (6)

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben