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SGB XIV BSA Höhe

Arlonia

Mitglied
@Höhnchen ja prinzipiell hast du WENN ich HLU zurückzahlen muss natürlich recht, dann kann ich auch gleich mein Geld nehmen. Nur ich hab das Geld halt auch gut verzinst angelegt und es ist mit nicht wenig Aufwand verbunden da ranzukommen. Würde ich jetzt einfach BSA bekommen, dann müsste ich ja an nichts rangehen, nichts auslösen, nichts zusammensuchen und vorlegen an Unterlagen, es gäbe keine Hin- und Herrechnerei etc..

Ich denk da vielleicht zu kompliziert,finde sowas aber wirklich nur belastend und hatte gehofft nie wieder in so ner Situation zu sein.
 

Arlonia

Mitglied
@logig mir geht es ehrlich gesagt nicht drum, dass das für einen enorm weit zurückliegenden Zeitraum gezahlt wird. Mir würde es entweder ab Rehaende und meinem konkreten BSA Antrag Ende '24 oder eben ab dem Datum reichen, zu dem die Rentenversicherung bestätigt hat,dass ab da die volle Erwerbsminderung vorlag (Ende '23). Klar wäre es nett es ab Ende '23 zu erhalten,weil ich ab da durch Krankengeld und Co. schon einige Einbußen hatte aber damit könnte ich noch leben. Mit der Rente jetzt aber halt nicht oder nur unter Zunahme meines Ersparten.

Im SGB XII ist es so, dass man rechnet, dass jemand sein Vermögen nicht auf Sozialhilfeniveau ausgibt, sondern wie jemand der arbeiten geht. Also man muss da nicht unbedingt kürzer treten. Kritisch wirds erst wenn jemand mehr als das 4fache des Regelsatzes raushaut, derzeit also über 2000 € und selbst dann muss das Amt die Verschwendung nachweisen...

Ja das mit den Zinsen stimmt,wobei ich lieber Ruhe als Zinsen hätte. Das Gefühl kennst du sicher auch. Diese Abhängigkeiten und das ewige Warten sind absolut nix für meine mentale Gesundheit...

Hattest du Reha beim Versorgungsamt beantragt? Und hast du auch mal Heilbehandlungen bekommen? Ich hab mich nämlich auch dchon gefragt, ob ich z.B. Privattherapeuten mal fragen könnte,weil dort schneller Therapien zu haben sind. Weiß aber nicht ob das Versorgungsamt sowas zahlen würde. Sorry ist bisschen offtopic aber ich hab zwar das Gesetz gelesen,nur ist ja grad im Entschädigungsrecht seeehr viel Interpretationsspielraum...

Ok das mit dem Alter ist interessant,das muss ich nochmal nachlesen. Ich hoffe zwar es kommt soweit nicht, aber wenn könnte man sicher schlechter dran sein.
 

logig

Aktives Mitglied
ch denk da vielleicht zu kompliziert,finde sowas aber wirklich nur belastend und hatte gehofft nie wieder in so ner Situation zu sein.
Die Problematik kenne ich, auch wenn ich damals noch nicht an BSA gedacht hatte. Dazu sehe ich jetzt den Nachteil, dass die Ämter untereinander verrechnet haben und sich dabei zu meinem Nachteil versehen haben. Da die Ämter es untereinander gemacht haben, muss ich mich mit dem Entschädigungsamt streiten und die vertrauen dem was die Ämter ihnen als Verrechnungssumme geschrieben haben. Manchmal habe ich das Gefühl, dass Entschädigungsamt versucht es einfach auszusitzen.
 

logig

Aktives Mitglied
Ja das mit den Zinsen stimmt,wobei ich lieber Ruhe als Zinsen hätte. Das Gefühl kennst du sicher auch. Diese Abhängigkeiten und das ewige Warten sind absolut nix für meine mentale Gesundheit...
Klar, die Zinsen sind nur ein Punkt, um die Wartezeit minimal erträglich zu machen. Bei mir nicht wirklich, weil das was damals möglich wäre, durch die Zeit von der Gesundheit, dem lauf der Zeit und auch dem Markt u.ä. kaum noch umsetzbar ist.

Was die Zinsen betrifft, laufen diese immer erst 6 Monate nach vollumfänglichen Antrag, sprich wenn der Erstantrag OEG 2015 genommen wird und du BSA ab Ende 2023 rückwirkend bekommst, würdest du auch Zinsen ab Ende 2023 bekommen. Wenn dagegen als BSA Antrag erst als Antragsdatum ende 2023 gesehen wird, laufen die Zinsen erst ab Mitte 2024.

Hattest du Reha beim Versorgungsamt beantragt?
Ich habe den OEG Antrag erst nachdem ich schon die EU-Rente hatte gestellt. Anspruch auf Heilbehandlung wurde mit Anerkennung OEG gewährt. Hiernach wird entsprechend dem SGB V alles von der Krankenkasse fürs Versorgungsamt verauslagt. Wobei es nach dem SGB XIV zusätzliche Leistungen gibt, wie z.B. Psychotherapie über die Höchstgrenzen hinaus oder auch bei HP-Psychotherapeuten bzw. nicht zugelassen Psychotherapeuten. Wie es läuft weiß ich nicht. Weiß selber noch nicht, wie ich Psychotherapie vom Versorgungsamt bekommen soll, wenn meine KK wie üblich wieder ablehnt.

Soweit kein freier PT Platz kannst du auch im Kostenerstattungsverfahren PT (über Krankenkasse).
Ergänzende Leistung bei Krankenbehandlung bekommst du nach § 43 SGB XIV.

"von psychotherapeutisch tätigen Ärztinnen und Ärzten oder Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, oder von Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern, die eine Qualifizierung im Bereich der Psychotherapie nachweisen, erbracht werden,"
 

Höhnchen

Aktives Mitglied
Hallo logig,
bei mir wurde auch zwischen den Ämtern verrechnet. Das ist gesetzlich so geregelt. Allerdings habe ich mein VA gebeten, abzuwarten bis ich mein Okay dazu gebe.
Ich habe mir zuvor die Summe vom SA angeschaut und mit meinen Bescheiden verrechnet.
Dabei hat sich mein SA um etwas um die 70 Euro zu meinem Nachteil verrechnet. Das habe ich in Relation zur Summe und dem Aufwand das korrigieren zu lassen akzeptiert. Eine hohe Summe zu meinem Nachteil hätte ich aber nicht akzeptiert.

Hast du nicht auch noch deine alten Bescheide, die deine Berechnungen belegen können? Oder ist das Thema für dich vom Tisch?

Viele Grüße
Höhnchen
 

Arlonia

Mitglied
Die Problematik kenne ich, auch wenn ich damals noch nicht an BSA gedacht hatte. Dazu sehe ich jetzt den Nachteil, dass die Ämter untereinander verrechnet haben und sich dabei zu meinem Nachteil versehen haben. Da die Ämter es untereinander gemacht haben, muss ich mich mit dem Entschädigungsamt streiten und die vertrauen dem was die Ämter ihnen als Verrechnungssumme geschrieben haben. Manchmal habe ich das Gefühl, dass Entschädigungsamt versucht es einfach auszusitzen.
Was ich ganz interessant finde ist dass bei dir das Sozialamt HLU gezahlt hat? Bei uns ist die Zuständigkeit für die HLU beim Versorgungsamt selbst mittlerweile. Also zumindest was die Anträge nach SGB XIV betrifft. Deswegen hab ich überhaupt erst überlegt den Antrag zu stellen weil das aus einer Hand kommt mittlerweile
 

Arlonia

Mitglied
[QUOTE="logig, post: 4755907]
Heilbehandlung wurde mit Anerkennung OEG gewährt. Hiernach wird entsprechend dem SGB V alles von der Krankenkasse fürs Versorgungsamt verauslagt."
[/QUOTE]

Das finde ich eh mega interessant, dass ich null mitbekomme,was eigentlich wer bezahlt letztendlich. Ich hab einen Pflegegrad, war in Reha, habe Keankengeld bekommen etc. und egal wo ich angegeben habe,dass ich OEGlerin bin bzw. jetzt SGB XIV wurde das gefühlt wegignoriert. Bin auch immer noch irgendwie verwirrt weil ich dachte es gibt spezielles Krankengeld in der Opferentschädigung.

Aber naja...das Thema ist jetzt eh gegessen. Jetzt hoffe ich einfach BSA geht durch und wenn ich höre wie gruselig das bei dir mit den Therapien läuft,dann hoffe ich auch,dass die bewilligt werden. Wieso wird das denn immer abgelehnt bei dir? Bei mir wurde bisher jede Therapie bewilligt. Ich hatte allerdings auch immer ne Zeit zwischen den Therapien Pause.
 

Höhnchen

Aktives Mitglied
Eine Pause zwischen den Therapien (oder Verfahrenswechsel) ist der „Normalfall“ seitens der KK. Aber Therapie weit über das Kontingent zu bekommen die Megahürde - sollte nicht gerade etwas aktuell Gravierendes geschehen sein.
Ich hätte es jetzt auch versucht über das VA weiter Therapiestunden bewilligt zu bekommen, aber ich jetzt wohl über einen Verfahrenswechsel weitermachen können.
Bisher habe ich meistens gehört, dass es beim VA auch nicht leicht ist Therapiestunden bewilligt zu bekommen.

Arloria, wundere dich nicht mit dem Ignorieren seitens der Ämter bzgl. OEG. Dieses „Übersehen“ beruht häufig gar nicht auf Ignoranz. Meiner Erfahrung nach wissen die allermeisten Behörden und auch Ärzte/Therapeuten nichts von OEG/SGB XIV, sie benötigen bedauerlicherweise deine Erklärungen dazu. Das Dilemma ist, dass viele von uns selbst ihre Rechte nicht kennen.
 

logig

Aktives Mitglied
Hallo Höhnchen,

Hast du nicht auch noch deine alten Bescheide, die deine Berechnungen belegen können? Oder ist das Thema für dich vom Tisch?
Ich habe alle Bescheide welche belegen, dass ich weniger bekommen habe eingereicht. Nur das Amt macht gar nichts. Erst hat sogar, dass Sozialamt einen Teil der Gelder bei mir angemahnt. Deshalb dachte ich ok. es wird nur dieser Teil verrechnet und der war richtig. Warum so gar nichts kommt, weiß ich nicht.

Auf die Idee erst die Verrechnungssumme mir mitteilen zu lassen, bin ich nicht gekommen. Wenn sie dir diese erst mitgeteilt hatten, warum war es dann so umständlich zu korregieren?
 

logig

Aktives Mitglied
Was ich ganz interessant finde ist dass bei dir das Sozialamt HLU gezahlt hat?
Ich musste mit EU-Rente Sozialhilfe beantragen, wurde allerdings erst Jahre später anerkannt. Da ich nicht wusste, ob das Versorgungsamt überhaupt zuständig ist, habe ich dem Sozialamt mitgeteilt, dass ich anerkannt wurde. Diese haben es allerdings nicht weitergereicht. Erst als ein bis zwei Jahre später, habe ich HLU übers Versorgungsamt bekommen.


Wieso wird das denn immer abgelehnt bei dir?
Bei komplexer Traumatisierung wäre eine komplett Heilung unmöglich. Eine Langzeit-Psychotherapie (egal wofür) wäre nur ein Mal im Leben möglich. Pause hatte ich damals über 10 Jahre. Bei der letzten Ablehnung war die Begründung, nicht besser.

Laut Psychotherapierichtlinien ist eine neue Therapie nach mind. einen halben Jahr unterbrechnung möglich, allerdings bedarf es soweit unter zwei Jahren Pause, von der ersten Stunde ein Gutachten. Deshalb wird i.d.R. gleich mind. 2 Jahre abgewartet, um über die Kurzzeittherapie besser klarzulegen, weshalb Therapie wieder wichtig ist.

Wie Höhnchen schon schreibt, sind je nach Therapieform grundsätzlich Höchstgrenzen vorgeschrieben. Aussnahmen sind möglich und auch über Urteile erlaubt (wobei sich die PT-Richtlinie seid dem geändert hat und es damit noch schwiriger sein kann, mehr zu bekommen). Mit dem SGB XIV ist allerdings geregelt, dass auch über die Höchstgrenzen bezahlt wird, wenn erforderlich. Erforderlich wäre sie laut Gesetzt z.B. wenn die KK der Meinung ist, dass es noch PT bräuchte (wird nach Höchstgrenze i.d.R. gar nicht geprüft, sondern grundsätzlich wegen erreichen der Höchstgrenze abgelehnt). Weiters Problem die KK lehnen auch vor den Höchstgrenzen tw. schon ab. Wie es mit dem SGB XIV läuft, bleibt abzuwarten.

Ich habe vom Versorgungsamt ein Schreiben erhalten, dass bei mir schädigungsbedingte Heilbehandlungskosten frei von den Kosten sind. Auch können die Ärzte wegen Heilmittel hierfür nicht in Regress genommen werden. Damit die Krankenkassen wissen, dass es schädigungsbedingte Heilbehandlungskosten sind, sollten sie ein Kreuz bei BVG (steht noch auf den Rezepten) machen und ggf. Befreiung. Teoretisch sollen die Versorgungsämter den Krankenkassen, mit dem SGB XIV mitteilen, wenn jemand anerkannt ist und mit welchen Schädigungsfolgen. Die Erstattung läuft dann zwischen den Ämtern.

Mit dem SGB XIV soll es bei schädigungsbedingter Pflegegrad ähnlich laufen. Der festgestellte Pflegegrad von der Pflegekasse muss vom Versorungsamt übernommen werden. Sprich diese bräuchten nur zu prüfen, ob es sich um schädigungsbedingte Pflege handelt. Scheint allerdings nicht zwischen den Ämtern zu laufen, sondern nur wenn wir hinterher laufen. Auch bei der Pflege gibt es Ergänzende Leistungen beim SGB XIV, welche dann direkt übers Versorgungsamt bezahlt werden. Ergängende Pflegeleistungen sind z.B. angemessene höhere Verhinderungspflege bzw. Kurzzeitpflege, angemessene höhere Sachleistung (Hilfe zur Pflege), AG-Modell u.ä.
 

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