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SGB XIV BSA Höhe

logig

Aktives Mitglied
Zu den Nachprüfungen: Die werden von der Versorgungsverwaltung meines Bundeslandes regelhaft alle 5 Jahre vorgenommen und ich wurde im Anerkennungsbescheid auch darauf hingewiesen. Neufeststellungen können aber nach § 149 ohnehin jederzeit auch von Amts wegen eingeleitet werden.
regelhafte Nachprüfung sind und waren auch nicht teoretisch vom Gesetzt vorgesehen. Sowohl nach dem BVG als auch nach dem SGB XIV, ist das SGB X zu beachten. Wobei es wenig dazu gibt, wenn es zu einer Nachprüfung kommen soll. Ich könnte mir vorstellen, dass es ähnlich wie bei Mitwirkungspflichten ist, teoretisch nur wenn begründete Angaben vorliegen. § 149 SGB XIV ist meines Erachtens dafür um klarzumachen, unter welchen Umständen ein Wechsel erfolgt oder eben soweit die Leistungen nicht höher (außer anderer GdS) weiterhin nach der Bestandregelung verfahren wird. Ich denke das auch nach § 149 SGB XIV das SGB X beachtet werden müsste.

Gerade wenn bei dir nur ein GdS von 30 anerkannt wurde, kann ich mir vorstellen, dass es unwahrscheinlich ist, dass dieser schon durch deine Erwerbsunfähigkeit dieser verringert wird. Vielleicht wird damit allerdings ein höherer GdS gesehen. Wobei ich mich frage, wenn die Umstellungen schon nicht geschafft werden, wie dann Nachprüfungen? (von der Zeit und evtl. wonach geprüft wird (§ 149 SGB XIV oder weil das Wahlrecht noch nicht in Anspruch genommen werden konnte, entsprechend der anderen Kapiteln). Dazu kommt die Frage, ob nicht erstmal über den BSA entschieden wird. Allerdings vielleicht ist es auch nur meine Hoffnung, dass solange noch einiges offen ist, dass keine Nachprüfungen erfolgen.
 

Arlonia

Mitglied
Hallo
Bei mir wurde damals vom VA auch nach Aktenlage 30% GDS gegeben .Dann um Therapiestunden gekämpft. Dadurch direktes Gutachten ,danach 40 % Gds . Dann nach Jahren über BSA erfahren ,über den nie entschieden wurde. Ende vom Lied : das Amt musste 10Jahre BSA nachzahlen weil im ersten Bescheid nie darüber entschieden war. Außerdem dagegen gekämpft von wegen Vorschaden . Dann ein 8 Std Gutachten aufgeteilt in 2 Tagen . Am Ende 70 + 10 % Gds
Manchmal lohnt sich kämpfen um Gerechtigkeit und Anerkennung . Ich hatte erst einen Anwalt der leider mitten im Widerspruch plötzlich verstorben ist. Danach eine sehr gute Anwältin ,die aber leider nun aufhört . Es braucht Geduld !!
Lg Vogoge
Was ein langer Weg bei dir. Wie lange hat denn das mit dem BSA bei dir gedauert? Ich frag mich nämlich bei so langer Zeit, wie die das nachermitteln wollen,wann man wie viel Einkommensverlust hatte. Oder waren die 10 Jahre in denen kein BSA gezahlt wurde bei dir durchgängig gleich von der Einkommenssituation her?
 

Arlonia

Mitglied
Ich habe noch nicht erlebt, dass die Versorgungsverwaltung kleinbei geben. Ich glaube mehr, dass die Betroffenen kleinbei geben, wie du schreibst, um überhaupt Hilfe zu erhalten. Zumal dem BSA oft schon Jahrelangerechtsstreitigkeit vorausgehen und dann fehlt die Kraft beim BSA zu kämpfen.

Was die geringen GdS betrifft, kann ich mir vorstellen, dass es auch häufig eben erstmal darum geht überhaupt anerkannt zu werden und da geht die genaue Prüfung des GdS z.B. bei den Gerichtsgutachtern unter. Ein weiteres Problem ist, dass es nur gewisse klare Ausführungen gibt, wann ein GdS wie hoch bewertet werden muss und eben wie z.B. andere Tatsachen welche schädigungsunabhängig sein sollen, den GdS mindern. Dadurch bleibt den Richtern nur, sich auf die Meinungen, dass diese nach wissenschaftlicher Lehrmeinung handelt, zu verlassen. Dazu kommt, dass die Regelungen im SGB XIV u.ä. auch für die Gutachter nicht unbedingt gut bekannt sind. Soweit schon ein GdB rechtssicher vor sich Jahren ermittelt wird und dieser da nietrig immer so geblieben, wird dieser auch für die Ermittlung des GdS genommen und evtl. nur grob gesagt noch andere Faktoren, also entsprechend geringer. Ohne das entsprechend der Versorgungsmedizinischen Grundsätze geprüft wird. Sprich es müsste ermittelt werden, wie hoch der GdB jeweils für die einzelnen Gesundheitsstörungen und dann eben aus den anerkannten Gesundheitsstörungen der GdS ermittelt werden. Beim GdB wird soweit ich weiß, allerdings nur pauschal für seelische Gesundheitsstörungen und andere einzel GdB und dann ein gesamter GdB ermittelt.

Beei psychischen Gesundheitsstörungen ist entsprechend der Anpassungsschwirigkeiten zu ermitteln. Dabei spielt die Gesundheitsstörung an sich nur in soweit eine Rolle, dass bei einer schweren Gesundheitsstörung ab GdS von 50 zu bewerten ist. Genau sowas müsste allerdings aus den Gutachten hervor gehen. Wenn z.B. ein Gutachter schreibt, dass volle Erwerbsunfähigkeit vorliegt (nur ein Intiz für schwere Anpassungsschwirigkeiten), allerdings noch kein sozialer Rückzug in der Weise das z.B. Isolation droht oder vorliegt (Indiz für mittelgradige Anpassungsschwirigkeiten), kann auch ein Richter den GdS zwischen 50 - 70 ableiten. Dann müsste noch dazwischen geprüft werden und hier kommt es auf den Erklärungen des Gutachters an. Sprich allein die Ermittlung des GdS bedeutet schon ein umfangreiches Gutachten.

Soweit es im Klageverfahren größtenteils nur um den GdS geht, habe ich die Erfahrung gemacht, auch zu einem realistischen GdS zu kommen.

Warum es sowenig Urteile gibt, vielleicht auch einfach, weil vor Urteil eine Einigung erreicht wird oder zu einem Gerichtsbescheid kommt. Dazu kommt, dass nur sehr wenige Urteile veröffentlicht werden und selbst wenn die Betroffenen es wollen, keiner hilft Urteile zu veröffentlichen. Es ist sehr trauig, was sogar die Stellen, welche für die Betroffenen sind, gesagt wird.
Mit kleinbei geben meinte ich auch mehr, dass die genau wissen,dass ihre Verfahren nicht einwandfrei laufen und die dann bevor sie vom Gericht zu höheren GdS Bewertungen quasi gezwungen werden bieten sie von sich aus einen niedrigeren an und hoffen der Leistungsempfänger stimmt zu. Klappt ja offensichtlich auch sehr oft dieses Vorgehen.

Ich hab z.B. auch einen viel höheren GdB nur aufgrund von Verfahrensfehlern "erklagt" damals und ihn unbefristet bekommen. Beim GdS hatte ich dafür keinen Nerv und keine Kraft mehr...

Beim GdS und der Ermittlung läuft meiner Meinung nach in den meisten Fällen aufgrund der Sachen die du ja geschrieben hast wirklich viel falsch und das wissen die auch. Es ist einfach ein gefühlt sehr freier Raum und es gibt auch seit vielen vielen Jahren keine wirklichen Treffen der Verwaltungen in dem Bereich mehr, wo die sich austauschen können über ähnliche Fälle. Deswegen kocht jeder so sein Süppchen und entweder man hat Glück oder eben nicht. Das ist zumindest so mein Gefühl und meine Erfahrung...
 

Arlonia

Mitglied
regelhafte Nachprüfung sind und waren auch nicht teoretisch vom Gesetzt vorgesehen. Sowohl nach dem BVG als auch nach dem SGB XIV, ist das SGB X zu beachten. Wobei es wenig dazu gibt, wenn es zu einer Nachprüfung kommen soll. Ich könnte mir vorstellen, dass es ähnlich wie bei Mitwirkungspflichten ist, teoretisch nur wenn begründete Angaben vorliegen. § 149 SGB XIV ist meines Erachtens dafür um klarzumachen, unter welchen Umständen ein Wechsel erfolgt oder eben soweit die Leistungen nicht höher (außer anderer GdS) weiterhin nach der Bestandregelung verfahren wird. Ich denke das auch nach § 149 SGB XIV das SGB X beachtet werden müsste.

Gerade wenn bei dir nur ein GdS von 30 anerkannt wurde, kann ich mir vorstellen, dass es unwahrscheinlich ist, dass dieser schon durch deine Erwerbsunfähigkeit dieser verringert wird. Vielleicht wird damit allerdings ein höherer GdS gesehen. Wobei ich mich frage, wenn die Umstellungen schon nicht geschafft werden, wie dann Nachprüfungen? (von der Zeit und evtl. wonach geprüft wird (§ 149 SGB XIV oder weil das Wahlrecht noch nicht in Anspruch genommen werden konnte, entsprechend der anderen Kapiteln). Dazu kommt die Frage, ob nicht erstmal über den BSA entschieden wird. Allerdings vielleicht ist es auch nur meine Hoffnung, dass solange noch einiges offen ist, dass keine Nachprüfungen erfolgen.
Stimmt, regelhaft gibt es das im Gesetz nicht, ABER anlassbezogen schon. Wenn im Gutachten der Gutachter zum Beispiel vom Versorgungsamt gefragt wird "Wie ist der GdS zu bemessen und wie sieht die Prognose aus? Ist eine Besserung unter adäquater Behandlung absehbar?" o.ä. und der Gutachter schreibt dann wie in meinem Fall eben rein,dass theoretisch eine Besserung zu erwarten ist, dann reicht das völlig als Anlass aus, in bestimmter Zeit eine Nachprüfung zu veranlassen.

Bei uns wurden die 5 Jahre wegen der Abfindung gewählt. Macht anders sonst keinen Sinn,wenn man ja schon Geld für 5 Jahre ausgezahlt hat das vorher erneut zu prüfen und dann hat man halt immer beim Gutachten diese Frage gestellt, der Gutachter sollte sich dazu immer offen äußern und dann ist ja auch der entsprechende Anlass zur Überprüfung gegeben. Quasi eine Statusabfrage,die der Leistungsempfänger natürlich nicht selbst beantwortet,sondern die dann wieder mittels Nachprüfung beantwortet wird.

Und ich weiß von zig Fällen bei denen dann systematisch erst der bereits niedrige GdS 30 und später nur noch GdS 20 der Fall waren,weil im Folgegutachten dann angebliche Besserungen eingetreten waren und die Leute dann aus den Leistungen rausgeflogen sind.
 

logig

Aktives Mitglied
Ich frag mich nämlich bei so langer Zeit, wie die das nachermitteln wollen,wann man wie viel Einkommensverlust hatte.
Das Amt fragt deine Erwerbseinkünfte bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente mit entsprechenden Bescheiden der gesamten Jahre ab.
Gleichzeitig wird gefragt ob du Sozialbezüge hattest.

Mit kleinbei geben meinte ich auch mehr, dass die genau wissen,dass ihre Verfahren nicht einwandfrei laufen und die dann bevor sie vom Gericht zu höheren GdS Bewertungen quasi gezwungen werden bieten sie von sich aus einen niedrigeren an und hoffen der Leistungsempfänger stimmt zu. Klappt ja offensichtlich auch sehr oft dieses Vorgehen.
An die vom Amt gekommen nicht annehmbaren Vergleiche hatte ich nicht gedacht. Belastend bis retraumatisierend, ansonsten ein Witz.

Beim GdS und der Ermittlung läuft meiner Meinung nach in den meisten Fällen aufgrund der Sachen die du ja geschrieben hast wirklich viel falsch und das wissen die auch. Es ist einfach ein gefühlt sehr freier Raum und es gibt auch seit vielen vielen Jahren keine wirklichen Treffen der Verwaltungen in dem Bereich mehr, wo die sich austauschen können über ähnliche Fälle. Deswegen kocht jeder so sein Süppchen und entweder man hat Glück oder eben nicht. Das ist zumindest so mein Gefühl und meine Erfahrung...
Es gibt leider viele die ein weit geringeren GdS bekommen als sie haben müssten. Im Gerichtsverfahren hatte ich bis jetzt immer Glück. Nur leider brauchte es immer erst ein Gerichtsverfahren. Selbst aus meiner Sicht offensichtliche Leistungen u.ä. werden / wurden abgelehnt.

Und ich weiß von zig Fällen bei denen dann systematisch erst der bereits niedrige GdS 30 und später nur noch GdS 20 der Fall waren,weil im Folgegutachten dann angebliche Besserungen eingetreten waren und die Leute dann aus den Leistungen rausgeflogen sind.
Hätte ich nicht gedacht. Zumal ja die Grundlagen die damals waren rechtskräftig sind und nur Veränderungen herangezogen werden dürfen. Wenn z.B. über Gerichtsgutachten ein GdS 60 ermittelt wurde, weil eine schwere Gesundheitsstörung schädigungsfolge ist und wegen dieser zwar schon Erwerbsunfähigkeitsrente, allerdings nur ein Rückzug aus dem Freundes und Bekanntkreis besteht, deswegen ein GdS von 60 festgestellt wird, darf bei einer Nachprüfung nicht gesagt werden, dass selbiges oder soweit sogar noch mehr Rückzug, nur noch ein GdS von 50 bedingt.
Weiterhin ist wichtig, dass ein Widerspruch gegen eine Verringerung aufschiebende Wirkung hat. Wenn dann ein Gerichtsverfahren von wieder 10 Jahren folgt, dann bleibt es solange beim GdS von 30. Damit die Gefahr der Nachprüfungen nicht zu belastend, versuche ich mir zu sagen, dass bei mir im Gutachten nichts steht, dass es sich verbessern kann.
 

Arlonia

Mitglied
Das Amt fragt deine Erwerbseinkünfte bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente mit entsprechenden Bescheiden der gesamten Jahre ab.
Gleichzeitig wird gefragt ob du Sozialbezüge hattest.
Wow, das heißt es könnte sinnig sein das alles schonmal rauszusuchen, damit dann nicht dadurch auch noch das Verfahren verzögert wird. Wichtig wäre für mich tatsächlich erstmal die laufende Leistung. Für die Nachberechnung können sie sich Zeit lassen. Aber vermutlich muss das zusammen gemacht werden ...

Es gibt leider viele die ein weit geringeren GdS bekommen als sie haben müssten. Im Gerichtsverfahren hatte ich bis jetzt immer Glück. Nur leider brauchte es immer erst ein Gerichtsverfahren. Selbst aus meiner Sicht offensichtliche Leistungen u.ä. werden / wurden abgelehnt.
Ich hab den Eindruck,dass das aber auch viel ein selbstgemachtes Problem ist. Man hat Angst Dinge zu bewilligen,die man am Ende unrechtmäßig bewilligt hatte und es geht ja mitunter um nicht grade wenig Geld. Da ist man als Leistungsberechtigter manchmal gefühlt auch nur der,der dafür sorgt, dass mal Entscheidungen seitens der Gerichte herbeigeführt werden,auf die man sich zukünftig dann berufen kann. "Soll er doch klagen,dann haben wir wenigstens eine wasserdichte Entscheidung" habe ich mehr als einmal gehört in meiner beruflichen Laufbahn. Was das allerdings insbesondere mit Opfer macht und vor allem bei völlig klaren Fallkonstellationen (sofern man Gesetze lesen und verstehen kann), ist natürlich ein anderes Thema...

Hätte ich nicht gedacht. Zumal ja die Grundlagen die damals waren rechtskräftig sind und nur Veränderungen herangezogen werden dürfen. Wenn z.B. über Gerichtsgutachten ein GdS 60 ermittelt wurde, weil eine schwere Gesundheitsstörung schädigungsfolge ist und wegen dieser zwar schon Erwerbsunfähigkeitsrente, allerdings nur ein Rückzug aus dem Freundes und Bekanntkreis besteht, deswegen ein GdS von 60 festgestellt wird, darf bei einer Nachprüfung nicht gesagt werden, dass selbiges oder soweit sogar noch mehr Rückzug, nur noch ein GdS von 50 bedingt.
Weiterhin ist wichtig, dass ein Widerspruch gegen eine Verringerung aufschiebende Wirkung hat. Wenn dann ein Gerichtsverfahren von wieder 10 Jahren folgt, dann bleibt es solange beim GdS von 30. Damit die Gefahr der Nachprüfungen nicht zu belastend, versuche ich mir zu sagen, dass bei mir im Gutachten nichts steht, dass es sich verbessern kann.
Ja nee, das waren alles Fälle wo in den Nachprüfungsgutachten der Fokus darauf lag, dass die Person ja jetzt mehr kann als damals, weniger depressivzu sein scheint etc. - das dann als Begründung für die Herabsetzung des GdS.

Also bei mir ist absolut nix besser geworden,insbesondere bezogen auf die berufliche Komponente sogar schlimmer. Allerdings glaube ich nicht, dass das meinen GdS erhöhen wird. Das passiert nicht "freiwillig".

Eher würden die veranlassen,dass mein in deren Augen zu hoher GdB mal geprüft wird 😀 traurig aber leider Realität.
 

Höhnchen

Aktives Mitglied
@Arloria, hm komisch, ich weiß leider nicht woran das liegt, dass das mit der PN nicht klappt.

Ja wie logig schon geschrieben hat, benötigst du für den BSA die Unterlagen, was du in den Zeiträumen für Geldleistungen aller Art bekommen hast. Erst nachdem das berechnet ist, und evtl. Sozialleistungen die du in dem Zeitraum bezogen hast zurückgezahlt wurden, bekommst du deine Nachzahlung. Die laufende Leistung bekommst du aber auch nicht vor der Berechnung vom VA.
Da Sozialleistungsträger auch gerne mal länger für ihre Aufstellung der gezahlten Leistung benötigen, ist es wichtig diese gegebenenfalls vorab zu informieren und um eine Auflistung zu bitten. Zumindest sofort mit dem Erhalt des BSA Bescheids, sonst kann sich die Nachzahlung erheblich verzögern, wie bei mir geschehen.
 

Silan

Aktives Mitglied
Bei uns war es mit dem GDS eher umgekehrt.
Wir waren 1992 mit einem GDS von 20 begutachtet worden, den wir auch so hingenommen haben.
1998 haben wir dann beim VA wegen Therapiekostenübernahme nachgefragt und wir mussten damals einen neuen Antrag stellen. Als wir dann zum Gutachten mussten war die Fragestellung nicht nur auf der derzeitigen GDS gerichtet, die Gutachterin sollte auch den GDS von 1992 auf Richtigkeit prüfen. Die Gutachterin hat uns dann einen GDS von 60 zugesprochen und rückwirkend von mindestens 40 GDS, da das alte Gutachten dieses mindestens hergeben würde, schon bestätigte Diagnosen nicht beachtet oder abgeschwächt waren. Sie hat dann auch geschrieben, das der GDS in 2-3 Jahren überprüft werden solle, da wir sehr bemüht seien unsere Situation sowohl beruflich als auch gesundheitlich zu verändern.
nach ca 3 Jahren kam die nächste Begutachtung, in der sie dann den GDS von 60 bestätigte und auch da schrieb sie, dass eine neue Begutachtung in 2-3 Jahren Sinn machen würde. Es folgten dann weitere 2 Begutachtungen und dann hörten wir nichts mehr von denen. Unser GDS hat sich seit 1998 bei 60 gehalten, obwohl wir in der Zeit eine Berufsausbildung erfolgreich abschlossen, dann in unserem Beruf arbeiteten und dann irgendwann eine eigene Praxis eröffneten.
2010 kam dann der große Zusammenbruch, weil die Täter uns ausfindig machten. Wir hatten keine Ahnung, dass es außer Grundrente noch andere Leistungen gibt, weil wir uns nie mit dem OEG wirklich auseinandergesetzt hatten... uns ging es um die Therapie.
2013 stellten wir dann den Antrag auf BSA und bekamen ihn bewilligt, ohne erneutes Gutachten, obwohl das letzte 2006 oder 2007 war. Wir gelten als unveränderlich.
im Januar 2024 haben sie uns sogar die bbB noch rückwirkend bis 2002 bewilligt... allerdings ohne finanziellen Ausgleich. Das lassen wir auch gerade von unserer Fallmanagerin prüfen, ob das so ok ist.
Wir hatten nie das Gefühl, dass die uns unbedingt runterstufen wollten. Sogar unserem Wunsch nach der gleichen Gutachterin wurde stattgegeben, weil sie sich einfach supergut mit unserem Störungsbild (DIS) auskennt.
Naja, so war das bei uns...
 

Arlonia

Mitglied
@Arloria, hm komisch, ich weiß leider nicht woran das liegt, dass das mit der PN nicht klappt.

Ja wie logig schon geschrieben hat, benötigst du für den BSA die Unterlagen, was du in den Zeiträumen für Geldleistungen aller Art bekommen hast. Erst nachdem das berechnet ist, und evtl. Sozialleistungen die du in dem Zeitraum bezogen hast zurückgezahlt wurden, bekommst du deine Nachzahlung. Die laufende Leistung bekommst du aber auch nicht vor der Berechnung vom VA.
Da Sozialleistungsträger auch gerne mal länger für ihre Aufstellung der gezahlten Leistung benötigen, ist es wichtig diese gegebenenfalls vorab zu informieren und um eine Auflistung zu bitten. Zumindest sofort mit dem Erhalt des BSA Bescheids, sonst kann sich die Nachzahlung erheblich verzögern, wie bei mir geschehen.
Ohje, aber ja das stimmt natürlich, das klingt dann als würde es erstmal dauern, zumal ich in der Zwischenzeit halt auch Krankengeld bekommen hatte und jetzt dann die Rente. Ich hoffe ja fast,dass sie den BSA einfach nur ab meinem Antrag bewilligen. Das wäre wirklich leichter als so weit zurück...
 

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